Vertragsgrundlage

Allgemeine Geschäfts­bedingungen

B2B · ausgerichtet auf gewerbliche Kunden · Stand Mai 2026

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Vertragsbeziehung zwischen der Albo Systems, LLC und ihren gewerblichen Kunden. Mit Auftragserteilung gelten diese AGB als angenommen.

01Geltungsbereich

Diese AGB gelten für sämtliche Verträge zwischen Albo Systems, LLC (im Folgenden „Albo Systems" oder „Anbieter") und gewerblichen Auftraggebern (im Folgenden „Auftraggeber" oder „Kunde").

Albo Systems erbringt ihre Leistungen ausschliesslich gegenüber Unternehmen und gewerblichen Auftraggebern. Verträge mit Konsumentinnen und Konsumenten im Sinne des Schweizer Konsumentenschutzes oder vergleichbarer Bestimmungen kommen nicht zustande.

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn Albo Systems ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat.

02Vertragsschluss

Der Vertrag kommt zustande, sobald Albo Systems ein vom Auftraggeber angenommenes Angebot schriftlich bestätigt. Eine Bestätigung per E-Mail ist ausreichend und gilt als Schriftform im Sinne dieser AGB.

Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch Albo Systems.

03Leistungsbeschreibung

Albo Systems bietet folgende Leistungen an:

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem zwischen den Parteien individuell vereinbarten Auftrag oder Angebot.

04Vergütung und Zahlungsbedingungen

05Vertragsdauer und Kündigung

Für die AI Visibility Engine gilt eine Mindestlaufzeit von drei Monaten ab Vertragsbeginn.

Nach Ablauf der Mindestlaufzeit kann der Vertrag von beiden Parteien monatlich zum Monatsende in Textform (E-Mail genügt) gekündigt werden.

Das Recht zur ausserordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiden Parteien vorbehalten.

Einmalige Projekte (z.B. AI Visibility Audit) enden mit Lieferung des vereinbarten Ergebnisses und vollständiger Zahlung.

06Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt Albo Systems alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen und Zugänge zeitgerecht und in geeigneter Form zur Verfügung. Hierzu gehören insbesondere:

Verzögerungen, die auf einer verspäteten Mitwirkung des Auftraggebers beruhen, gehen nicht zu Lasten von Albo Systems.

07Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen vertraulich zu behandeln und ausschliesslich zum Zweck der Vertragserfüllung zu verwenden.

Die Vertraulichkeitspflicht besteht auch nach Beendigung des Vertrages fort und bindet alle Mitarbeitenden, Subunternehmer und sonstigen Erfüllungsgehilfen beider Parteien.

08Haftung

Albo Systems haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung von Albo Systems begrenzt auf die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sogenannte Kardinalpflichten). In diesen Fällen ist die Haftung der Höhe nach beschränkt auf die in den letzten zwölf Monaten gezahlten Honorare des Auftraggebers.

Für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Datenverlust oder Folgeschäden wird ausserhalb von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nicht gehaftet.

Keine Erfolgsgarantie: Albo Systems garantiert keine bestimmten Sichtbarkeits-, Ranking-, Citation- oder Pipeline-Ergebnisse. Ergebnisse hängen von Faktoren ausserhalb der Kontrolle von Albo Systems ab, insbesondere von Veränderungen bei AI-Suchsystemen und im Wettbewerbsumfeld.

09Rechte am Arbeitsergebnis

10Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten richtet sich nach der Datenschutzerklärung der Albo Systems, LLC.

Sofern Albo Systems im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet, schliessen die Parteien einen separaten Auftragsverarbeitungs-Vertrag (AVV) ab.

11Schlussbestimmungen

Anwendbares Recht

Auf das Vertragsverhältnis findet ausschliesslich Schweizer Recht Anwendung, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Gerichtsstand

Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist Zürich, Schweiz.

Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine wirksame Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Schriftform für Änderungen

Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie der einzelnen Verträge bedürfen der Schriftform (E-Mail genügt). Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.

Stand · Mai 2026